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BGH, 22.03.1994 - 1 StR 836/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Alkohol - Verminderte Schuldfähigkeit - Trinkmenge - Verhaltensweise - Urteil - Urteilsmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat - …
Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten durchBeschluß vom 22. März 1994 (1 StR 836/93) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben; die weitergehende Revision wurde verworfen.bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration für die jeweiligen Tatzeitpunkte des Tatbeginns von vorsätzlichem Vollrausch (17 Uhr) und Waffendelikt (18 Uhr) - vgl. hierzuSenatsbeschluß vom 22. März 1994 - 1 StR 836/93 - die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wie sie in der Revisionsbegründung und in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts näher dargelegt worden sind, ausreichend zu berücksichtigen.
- BGH, 28.04.1994 - 4 StR 200/94
Schuldunfähigkeit - Blutalkoholkonzentration
Sollten in der neuen Verhandlung zur Alkoholisierung des Angeklagten im Tatzeitpunkt keine genaueren Feststellungen möglich sein, so wird eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323a StGB) in Betracht zu ziehen sein, wobei es lediglich noch der Feststellung bedarf, ob der Angeklagte sich vorsätzlich oder fahrlässig in den Rausch versetzt hat und ob seine Schuldfähigkeit in bezug auf die Herbeiführung des Rausches erheblich vermindert war (…vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 4;Beschluß vom 19. November 1992 - 4 StR 459/92;Beschluß vom 22. März 1994 - 1 StR 836/93).